Hundebetreuung Ruschenburg

Gassi-Service • Betreuung • Training


GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UNSERES GASSI-SERVICES


Allgemeines

1. Allgemeines

1.1.  Jeder Hundehalter, der seinen Hund in Betreuung gibt, versichert, von dem Inhalt der hier aufgeführten Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben und erklärt sich mit ihrer Geltung einverstanden.

1.2.  Der Hundehalter erklärt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er        uneingeschränkt über ihn verfügen kann.

1.2.1.  Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Er  sichert zu, dass der Hund über folgenden Impfschutz verfügt: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose. Der Impfpass ist der Hundebetreuung vorzulegen.

1.2.2.   Der Hundehalter verpflichtet sich ebenfalls Änderungen des Gesundheitszustandes     jedes Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Falle einer ansteckenden Krankheit.

1.3.  Der Hundehalter versichert, dass entweder eine spezielle Haftpflichtversicherung für das Tier besteht oder dass durch den Hund verursachte Schäden jeglicher Art vom Hundehalter selbst zu tragen sind. Der Versicherungsschein ist der HBR UG auf Anfrage vorzulegen.

1.4.  Während der Betreuung bleibt der Halter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833   BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

1.5.  Für Schäden, die der Hund während der vereinbarten Zeit erleiden könnte, übernimmt die HBR UG keine Haftung. Bei Schäden am Hund, die durch Dritte (z.B. Unfall) entstehen, haftet der Hundehalter selbst.

1.6.  Für Schäden, die der Hund bei Dritten anrichtet, haftet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, alleine der Hundehalter.

1.7.  Von der Betreuung ausgeschlossen sind Hunde nach §3 LHundG NRW und unkastrierte Rüden. Läufigkeiten bei Hündinnen sind unbedingt mitzuteilen. In der Zeit der Läufigkeit kann die Hündin nicht betreut werden.

1.8.  Alle Mitarbeiter der HBR UG sind verpflichtet, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten, sowie ihre Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Es steht dem Betreuer frei, sich in seiner Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe, von selbst ausgewählten qualifizierten Betreuern vertreten zu lassen.

1.9.  Die HBR UG haftet im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit gegenüber dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

1.10. Für eine ordentliche Arbeits-Vorbereitung und Dokumentation werden von der HBR UG Daten rund um den Hund ermittelt und elektronisch gespeichert bzw. in Papierform abgelegt (siehe Betreuungsvertrag). Diese Daten sind zur Information über den Hund wichtig und werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet. Mit dieser Verfahrensweise erklärt sich der Kunde einverstanden.

1.11.  Dem Hundehalter ist bekannt, dass bei der Betreuung Fotografien von seinem Hund   angefertigt werden und diese auch veröffentlicht und zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.

1.12.  Die Öffnungszeiten der HBR UG sind
           Montag - Donnerstag:                       07:30 Uhr bis 18:30 Uhr
           Freitags:                                              07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
           Samstag, Sonn- und Feiertage:                      geschlossen
           

1.13.   Betreuung oder Besichtigung in der Tagesstätte erfolgt nur mit Termin.

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UNSERER HUNDEBETREUUNG

2.   Hunde-Gassi-Service

2.1.   Für die unter Punkt 2 genannte Leistung wird zwischen dem Hundehalter und der HBR UG ein Betreuungsvertrag geschlossen.

2.2.  Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen. Darauf wird jeder Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich hingewiesen.

2.3.  Terminabsagen oder  –änderungen müssen mindestens 24 Stunden vorher durch den  Hundehalter erfolgen.

2.4.  Bei nicht rechtzeitig erfolgter Absage wird der volle Preis berechnet.

2.5.  Sollte sich herausstellen, dass Angaben des Hundehalters in dem Betreuungsvertrag  unzutreffend sind, steht der HBR UG das Recht zu die Betreuung sofort zu beenden. Bei nicht einhalten einer zweiten Zahlungsfrist, steht der HBR UG das Recht zu die Betreuung sofort zu beenden.

2.6.  Innerhalb der Hundebetreuung werden nur sozial-verträgliche Hunde aufgenommen.

2.7.  Nach einer Eingewöhnung wird der Hund unangeleint in einer Gruppe in die öffentlichen Hundefreilaufgebiete geführt.

2.8.  Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Tier entweicht und nicht  auffindbar ist. Sollte der Hund trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, besteht gegenüber der HBR UG kein Schadensersatzanspruch.

2.9. Die Häufigkeit der Spaziergänge wird im Betreuungsvertrag festgehalten. Abweichungen können bei der Arbeit mit Tieren auftreten.

2.10.  Der Weg zu den Freilaufgebieten erfolgt zu Fuß, per Auto (nach § 23 der          Straßenverkehrsordnung gesichert) oder ggf. mit dem ÖPNV.

2.11.  Hält der Betreuer eine rasche tierärztliche Behandlung für angezeigt, so willigt der    Hundehalter bereits jetzt schon darin ein, dass der Hund im Auftrage des Halters in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter.

2.12.  Richtet der Hund während der Betreuungszeit beim Betreuer Schäden an (z.B.  zerbissene Kleidung), so haftet hierfür der Hundehalter.

2.13.  Für den Fall, dass der Hund binnen zwei Tagen nach dem vereinbarten Endtermin der Betreuungszeit nicht abgeholt wird, so ist die HBR UG berechtigt, den Hund  anderweitig zu vermitteln. Sollten durch die Nichtabholung weitere Kosten entstehen, so trägt diese der Hundehalter.

2.14.  Eine Schlüsselübergabe für die Wohnung des Kunden (falls gewünscht und erforderlich) wird schriftlich festgehalten. Die HBR UG haftet nicht für  irgendwelche Schäden, Diebstahl, etc. innerhalb dieser Wohnung.

2.15.  Die HBR UG haftet nicht für Schäden an Leinen oder Halsbändern.

 Datenschutz

3.1.  Es werden im Rahmen des Betreuungsvertrages Daten des Halters und des Hundes erfasst. Diese werden ausschließlich zur eigenen Verwendung genutzt und gespeichert.
Die Daten werden benötigt, um ein Kontakt zum Halter zu gewährleisten, die Kostenabrechnung zu erstellen und für eventuelle behördliche Anfragen. Der Halter willigt ein, dass die erfassten Daten bei medizinischen Notfällen dem behandelnden Tierarzt weiter gegeben werden dürfen.

 



GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UNSERER TAGESBETREUUNG

Allgemeines

1.  Allgemeines

1.1.  Jeder Hundehalter, der seinen Hund in Betreuung gibt, versichert, von dem Inhalt der hier aufgeführten Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben und erklärt sich mit ihrer Geltung einverstanden.

1.2.  Der Hundehalter erklärt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann.

1.2.1.  Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Er sichert zu, dass der Hund über folgenden Impfschutz verfügt: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose. Der Impfpass ist der HBR UG vorzulegen.

1.2.2.  Der Hundehalter verpflichtet sich ebenfalls Änderungen des Gesundheitszustandes     jedes Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Falle einer ansteckenden Krankheit.

1.3.  Der Hundehalter versichert, dass entweder eine spezielle Haftpflichtversicherung für das Tier besteht oder dass durch den Hund verursachte Schäden jeglicher Art vom Hundehalter selbst zu tragen sind. Der Versicherungsschein ist der HBR UG auf Anfrage vorzulegen.

1.4.  Während der Betreuung bleibt der Halter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

1.5. Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleidet,  übernimmt die HBR UG nur im Falle der Fahrlässigkeit Haftung. Bei Schäden am Hund, die durch Dritte entstehen, haften die Hundehalter selbst.

1.6.  Für Schäden, die der Hund bei Dritten anrichtet, haftet allein der Hundehalter.

1.7.  Von der Betreuung ausgeschlossen sind Hunde nach §3 LHundG NRW und unkastrierte Rüden. Läufigkeiten bei Hündinnen sind unbedingt mitzuteilen. Hündinnen können über die Zeit der Läufigkeit nicht betreut werden.

1.8.  Alle Mitarbeiter der HBR UG sind verpflichtet, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten, sowie ihre Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Es steht dem Betreuer frei, sich in seiner Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe, von selbst ausgewählten qualifizierten Betreuern vertreten zu lassen.

1.9.  Die HBR UG haftet im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit gegenüber dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

1.10.  Dem Hundehalter ist bekannt, dass bei der Betreuung Fotografien von seinem Hund   angefertigt werden und diese auch veröffentlicht und zu eigenen Werbezwecken genutzt werden dürfen.

1.12.  Die Öffnungszeiten der HBR UG sind
           Montag - Donnerstag:                                 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr

           Freitags:                                                        07:30 Uhr bis 18:00 Uhr

           Samstag, Sonn- und Feiertage:                 geschlossen
           

1.13.  Betreuung oder Besichtigung der Tagesstätte erfolgt nur mit Termin.

1.14.  Die aktuellen Tarife für die Tagesbetreuung entnehmen Sie bitte der Preisliste

 

Hundebetreuung

2   Hundeganztagesstätte

2.1.  Für die unter Punkt 2 genannte Leistung wird zwischen dem Hundehalter und der HBR UG ein Betreuungsvertrag geschlossen.

2.2.  Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen. Darauf wird jeder Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich hingewiesen.

2.3.  Sollte sich herausstellen, dass Angaben des Hundehalters in dem Betreuungsvertrag unzutreffend sind, steht der HBR UG das Recht der sofortigen Beendigung der Betreuung zu.        Bei nicht einhalten einer zweiten Zahlungsfrist, steht der HBR UG das Recht der sofortigen Beendigung der Betreuung zu.

2.4.  Innerhalb der Hundebetreuung werden nur sozial-verträgliche Hunde aufgenommen.

2.5  Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Tier entweicht und nicht  auffindbar ist. Sollte der Hund trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, besteht gegenüber der HBR UG kein Schadensersatzanspruch.

2.6.  Hält der Betreuer eine rasche tierärztliche Behandlung für angezeigt, so willigt der     Hundehalter bereits jetzt schon darin ein, dass der Hund im Auftrage des Halters in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter.

2.7.  Richtet der Hund während der Betreuungszeit beim Betreuer Schäden an (z.B. zerbissene Kleidung), so haftet hierfür der Hundehalter.

2.8.  Die HBR UG haftet nicht für Schäden an Leinen oder Halsbändern.

2.9.  Terminabsagen oder  –änderungen müssen mindestens 24 Stunden vorher durch den  Hundehalter erfolgen.

2.10.  Bei nicht rechtzeitig erfolgter Absage wird der volle Preis berechnet. 

2.11.  Für den Fall, dass der Hund binnen zwei Tagen nach dem vereinbarten Endtermin der  Betreuungszeit nicht abgeholt wird, so ist die HBR UG berechtigt, den Hund anderweitig zu vermitteln. Sollten durch die Nichtabholung weitere Kosten entstehen, so trägt diese der Hundehalter.

2.12.  Die Zeiten zum Bringen des Hundes sind von 07:30 Uhr bis 09:30 Uhr.
           Die Zeiten zum Abholen des Hundes sind von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr.
Bei überschreiten der Abholzeiten hält sich die HBR UG vor eine Gebühr in Höhe von 20,00 € zu berechnen.

2.13.  Das Bringen und Abholen der Hunde außerhalb der vorgegebenen Zeiten ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

2.14.  Beim Betreten des Geländes bis zur Übergabe an die Betreuer besteht Anleinpflicht.

2.15.  Für das Befahren des Geländes gilt Schrittgeschwindigkeit und die StVO.
Die Parkplätze der Hundetagesstätte sind ausschließlich von Kunden zum Bringen und Abholen der Hunde zu benutzen.

            

Datenschutz

3.1.  Es werden im Rahmen des Betreuungsvertrages Daten des Halters und des Hundes erfasst. Diese werden ausschließlich zur eigenen Verwendung genutzt und gespeichert.
Die Daten werden benötigt, um ein Kontakt zum Halter zu gewährleisten, die Kostenabrechnung zu erstellen und für eventuelle behördliche Anfragen. Der Halter willigt ein, dass die erfassten Daten bei medizinischen Notfällen dem behandelnden Tierarzt weiter gegeben werden dürfen.



IMPRESSUM

HBR Hundebetreuung Ruschenburg UG (haftungsbeschränkt)

Am Alten Teich 1

40668 Meerbusch

Geschäftsführung: Melanie Ruschenburg
Firmensitz/Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf

HRB 83566/Steuernummer: 105/5819/1896


1. Urheber- und Kennzeichenrecht

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